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Führerscheine

Jüngstensegelschein
Der Jüngstensegelschein ist der erste Führerschein, den man beim Segeln erwerben kann. Er ist für Kinder ab 8 Jahren gedacht und behält seine Gültigkeit bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres. Neben der Zustimmung durch die gesetzlichen Vertreter müssen die Kinder außerdem im Besitz des Bronze-Schwimmabzeichens sein (bzw. 15 Minuten Dauerschwimmen nachweisen). Die theoretische Prüfung wird für die Kinder als mündliche Prüfung durchgeführt. Darüber hinaus müssen sie diverse Kenntnisse in der Handhabung des Bootes und des Materials nachweisen. Auch Knoten gehören zum Prüfungsumfang.
Im YCL kann der Jüngstensegelschein im Rahmen der Jugendfreizeit “Opti-Woche” in den Sommerferien erworben werden.

Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)
Den SBF Binnen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Im YCL bieten wir diesen Führerschein als reinen Segelschein (Jollensegeln) oder in Kombination mit einem Motorbootteil an. Als reinen Motorbootschein bieten wir diesen Schein nicht an.
Der Segel-Teil kann ab 14 Jahren absolviert werden, für den Motor-Teil muss der Prüfling mindestens 16 Jahre alt sein.
Der Schein berechtigt seinen Inhaber auf den Binnengewässern Deutschlands zu chartern. Vercharterer verlangen in der Regel die Vorlage des Führerscheins. Außerdem müssen jugendliche Regattasegler ab 15 Jahren ebenfalls Inhaber dieses Scheins sein, um an Regatten auf deutschen Binnengewässern teilzunehmen.
Die Prüfung für diesen Schein erfolgt in einem Theorie- und einem Praxis-Teil. Beide Teile können aber müssen nicht gleichzeitig abgelegt werden. Sie müssen nur innerhalb von 12 Monaten absolviert werden. Außerdem muss der Tauglichkeitsnachweis (ärztliche Zeugnis) für Sportbootführerscheinbewerber vorgelegt werden.

Sportbootführerschein See (SBF See)
Den SBF See gibt es nur als Motorboot-Variante. Er wird dennoch zum Chartern einer (Segel-)Yacht auf den Küstengewässern gefordert, um die Grundkenntnisse im Wassersport auf Seegebieten nachzuweisen. Er berechtigt seinen Inhaber die Küstengewässer zu befahren und ist für alle weiteren Führerscheine Voraussetzung.
Der Prüfling muss auch hier mindestens 16 Jahre alt sein.
Inhaber des Sportbootführerscheins See können den Sportbootführerschein Binnen durch eine einfache Zusatzprüfung erwerben. ABER: Die umgekehrte Reihenfolge bringt keine Vorteile. SFB Binnen-Inhaber müssen die gesamte Prüfung ablegen, ebenso wie Personen, die noch keinen Führerschein haben. Außerdem muss das ärztliche Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber vorgelegt werden.

Sportküstenschifferschein (SKS)
Dieser Führerschein weist seglerische Kenntnisse in der 12-Meilen-Zone nach. Er gilt auf allen Seegewässern innerhalb einer 12-Seemeilen-Linie von der Küste. Als Voraussetzung ist hier der SBF See zu nennen. Im Gegensatz zu diesem Führerschein liegt der Schwerpunkt des SKS beim praxisorientierten Einüben der theoretischen Kenntnisse. Teile des SBF See werden zudem vertieft und ergänzt. Der SKS führt seine Anwärter in das Seesegeln ein, so dass der Höhepunkt dieser Ausbildung ein ca. 300 sm umfassender Ausbildungstörn ist.
Da Voraussetzung für diesen Schein der Besitz des SBF See ist, liegt auch hier das Einstiegsalter bei 16 Jahren. Eine weitere Voraussetzung zur Anmeldung der praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen, was während der Ausbildung mit dem Praxistörn umgesetzt wird.
Die Prüfungen zu Theorie und Praxis müssen auch hier nicht gleichzeitig abgelegt werden. Es reicht einen Zeitraum von 24 Monaten einzuhalten.

Sportseeschifferschein (SSS)
Dieser Führerschein stellt das zweithöchste Zeugnis im Yacht-Sport dar. Inhaber dieses Scheins dürfen nicht nur gewerblich Segeln (Kojencharter, Überführungen etc.), sondern auch Segelnovizen ausbilden. Dieser Schein ist weltweit gültig in der 30-Meilen-Zone sowie auf den Seegebieten der Nord- und Ostsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.
Der SSS baut zwar auf dem SKS auf, dieser ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung. Auch Inhaber von vergleichbaren Scheinen ist die Teilnahme am SSS gestattet.
Voraussetzung zur Prüfung ist jedoch der Nachweis von 1000 sm mindestens als Wachführer oder dessen Vertreter, was auch hier in der Regel mit einem langen Ausbildungstörn erreicht wird. Des weiteren muss auch hier jeder Anwärter Inhaber des SBF See und damit mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Prüfungen zu Theorie und Praxis müssen auch hier nicht gleichzeitig abgelegt werden. Es reicht einen Zeitraum von 36 Monaten einzuhalten.

Anmerkung: Eine Verlängerung des Prüfungszeitraums (12/24/36 Monate) ist unter allen Umständen ausgeschlossen und sei es nur eine Verlängerung um einen Tag! Dies gilt für alle Führerscheine.

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